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   OVG Niedersachsen, 31.03.2011 - 2 LA 343/10   

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https://dejure.org/2011,14781
OVG Niedersachsen, 31.03.2011 - 2 LA 343/10 (https://dejure.org/2011,14781)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 31.03.2011 - 2 LA 343/10 (https://dejure.org/2011,14781)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 31. März 2011 - 2 LA 343/10 (https://dejure.org/2011,14781)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Normierungsdefizit im Rahmen der Prüfung von Lehrkräften im Vorbereitungsdienst im Land Niedersachsen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 26 NBG; § 122 S. 1 NBG; § 202 NBG a.F.; Art. 12 Abs. 1 GG; Art. 80 Abs. 1 S. 2 GG
    Grundsätzliche Bedeutung der Frage einer Verfassungsmäßigkeit der in § 122 S. 1 Niedersächsisches Beamtengesetz (NBG) normierten Übergangsfrist für die Behebung eines Normierungsdefizites bei Lehramtsprüfungen; Verfassungsmäßigkeit der Verordnungsermächtigung des § 26 ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grundsätzliche Bedeutung der Frage einer Verfassungsmäßigkeit der in § 122 S. 1 Niedersächsisches Beamtengesetz ( NBG ) normierten Übergangsfrist für die Behebung eines Normierungsdefizites bei Lehramtsprüfungen; Verfassungsmäßigkeit der Verordnungsermächtigung des § 26 ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Grundsätzliche Bedeutung der Frage einer Verfassungsmäßigkeit der in § 122 S. 1 Niedersächsisches Beamtengesetz (NBG) normierten Übergangsfrist für die Behebung eines Normierungsdefizites bei Lehramtsprüfungen; Verfassungsmäßigkeit der Verordnungsermächtigung des § 26 ...

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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Niedersachsen, 18.05.2009 - 2 ME 96/09

    Vorläufige Neubewertung einer i.R.e Wiederholungsprüfung für das Lehramt an

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.03.2011 - 2 LA 343/10
    Hierbei hat sich das Verwaltungsgericht die Ausführungen des Senats in seinem Beschluss vom 18. Mai 2009 - 2 ME 96/09 - (NJW 2009, 2394 = juris) anlässlich der Beschwerde des Klägers gegen den die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes ablehnenden Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 13. Februar 2009 - 3 B 1921/08 - zu Eigen gemacht.

    Das Verwaltungsgericht hat in dem angefochtenen Urteil unter Hinweis auf §§ 19 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1, 21 Abs. 3, 22 Abs. 1 der Verordnung über die Ausbildung und die Zweiten Staatsprüfungen für Lehrämter (PVO-Lehr II) vom 18. Oktober 2001 (Nds. GVBl. S. 655) und den zuvor im Beschwerdeverfahren des Klägers auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes ergangenen Beschluss des Senats 18. Mai 2009 - 2 ME 96/09 - (NJW 2009, 2394 = juris) dargelegt und begründet, warum der angefochtene Prüfungsbescheid des Beklagten rechtmäßig ist.

    Hierzu verweist der Senat auf seine Ausführungen in seinem Beschluss vom 18. Mai 2009 - 2 ME 96/09 -, die der Kläger durch sein wiederholtes Vorbringen nicht erfolgreich infrage stellt.

  • VGH Hessen, 27.09.1995 - 1 UE 3026/94

    Ausschluß von der Prüfung zur Zweiten Pädagogischen Staatsprüfung in Hessen wegen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.03.2011 - 2 LA 343/10
    Auch im Prüfungsrecht müssen die wesentlichen Entscheidungen daher durch den parlamentarischen Gesetzgeber getroffen werden (vgl. hierzu etwa BVerwG, Urt. v. 1.6.1995 - BVerwG 2 C 16.94 -, BVerwGE 98, 324 = NVwZ 1997, 73 = juris Langtext Rdnr. 15 m. w. N.; Hessischer VGH, Beschl. Urt. v. 27.9.1995 - 1 UE 3026/94 -, NVwZ-RR 1996, 654 = juris Langtext Rdnr.; Beschl. v. 6.5.1997 - 1 TZ 1183/97 -, DÖD 1998, 290 = juris Langtext Rdnr. 6 ff.; Niehues/Fischer, Prüfungsrecht, 5. Aufl. 2010, Rdnr. 19 ff. m. w. N.).

    Ungeachtet dessen berücksichtigt der Kläger bei seiner Argumentation nicht hinreichend, dass selbst für den Fall, dass der Gesetzgeber seiner Obliegenheit nicht nachkommt, die wesentlichen Entscheidungen im Bereich der Grundrechtsausübung und hier speziell im Bereich des Sanktionsprogramms bei Täuschungsversuchen in einer berufsqualifizierenden Prüfung selbst zu treffen, sodass eine verordnungsrechtliche Bestimmung im Bereich des Prüfungsrechts wegen Fehlens der erforderlichen parlamentarischen Ermächtigung in einem formellen Gesetz mit Art. 12 Abs. 1 GG unvereinbar ist, es den Gerichten obliegt, bis zum Vorliegen der erforderlichen parlamentarischen Leitentscheidung zur Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes vom vorhandenen Normenmaterial ausgehend Maßstäbe zu entwickeln, die einerseits dem mutmaßlichen Willen des Gesetzgebers Rechnung tragen, andererseits an der Grundentscheidung zugunsten der Berufsfreiheit orientiert eine verfassungskonforme Anwendung der Sanktionen bei Täuschungsversuchen im Rahmen einer Prüfung sicherstellen (vgl. hierzu ausführlich Hessischer VGH, Urt. v. 27.9.1995 - 1 UE 3026/94 -, juris Langtext Rdnr. 25 m. w. N.; VG Meiningen, Urt. v. 3.5.2010 - 1 K 611/07 Me -, ThürVBl.

    Ausgehend von diesen Grundsätzen spricht Einiges dafür, unabhängig von der Gültigkeit einer untergesetzlichen Norm einen schweren Fall eines Täuschungsversuchs mit dem Nichtbestehen der Teilprüfung und infolgedessen mit dem Nichtbestehen der gesamten Wiederholungsprüfung zu sanktionieren (in diesem Sinn etwa Hessischer VGH, Urt. v. 27.9.1995 - 1 UE 3026/94 -, juris Langtext Rdnr. 26 ff.), zumal der niedersächsische Verordnungsgeber den Fall eines Täuschungsversuchs sowohl in § 17 Abs. 1 PVO-Lehr II als auch in § 17 Abs. 1 APVO-Lehr in inhaltlich gleicher Weise sanktioniert.

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.03.2011 - 2 LA 343/10
    Das ist dann der Fall, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten infrage gestellt wird (vgl. BVerfG, Beschl. v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163).
  • BVerwG, 01.06.1995 - 2 C 16.94

    Beamtenrecht - Laufbahnprüfung - Beamtenanwärter - Einwendungen gegen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.03.2011 - 2 LA 343/10
    Auch im Prüfungsrecht müssen die wesentlichen Entscheidungen daher durch den parlamentarischen Gesetzgeber getroffen werden (vgl. hierzu etwa BVerwG, Urt. v. 1.6.1995 - BVerwG 2 C 16.94 -, BVerwGE 98, 324 = NVwZ 1997, 73 = juris Langtext Rdnr. 15 m. w. N.; Hessischer VGH, Beschl. Urt. v. 27.9.1995 - 1 UE 3026/94 -, NVwZ-RR 1996, 654 = juris Langtext Rdnr.; Beschl. v. 6.5.1997 - 1 TZ 1183/97 -, DÖD 1998, 290 = juris Langtext Rdnr. 6 ff.; Niehues/Fischer, Prüfungsrecht, 5. Aufl. 2010, Rdnr. 19 ff. m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 12.07.2010 - 8 LA 154/10

    Vereinbarkeit des europäischen Grundrechts auf vorrangige Erwägung des Wohles des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.03.2011 - 2 LA 343/10
    Die in diesem Sinne zu verstehende grundsätzliche Bedeutung muss durch Anführung mindestens einer konkreten, sich aus dem Verwaltungsrechtsstreit ergebenden Frage, die für die Entscheidung des Berufungsgerichts erheblich sein wird, und durch die Angabe des Grundes, der die Anerkennung der grundsätzlichen Bedeutung rechtfertigen soll, dargelegt werden (Senat, Beschl. v. 18.10.2010 - 2 LA 281/10 - ; Beschl. v. 17.8.2006 - 2 LA 229/05 - Beschl. v. 23.3.2006 - 2 LA 227/05 -, Nds. OVG, Beschl. v. 12.7.2010 - 8 LA 154/10 -, juris Langtext Rdnr. 2).
  • VG Karlsruhe, 17.06.2010 - 7 K 3246/09

    Prüfungsausschluss nach Täuschung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.03.2011 - 2 LA 343/10
    Denn Hintergrund dessen ist erkennbar die Überlegung, dass aufgrund des allgemeinen prüfungsrechtlichen Gebotes, die Prüfungsleistung persönlich und selbst zu erbringen, und des Zweckes der Prüfung, die wahre Leistungsfähigkeit des Prüflings zu ermitteln, sowie insbesondere auch unter Berücksichtigung des Gebotes der Chancengleichheit vorgetäuschte oder sonst erschlichene Leistungen als Grundlage eines Prüfungserfolges ausscheiden und unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit sanktioniert werden müssen (Niehues/Fischer, a. a. O., Rdnr. 228 ff.; VG Karlsruhe, Urt. v. 17.6.2010 - 7 K 3246/09 -, juris Langtext Rdnr. 27 f., jeweils m. w. N.).
  • VGH Hessen, 06.05.1997 - 1 TZ 1183/97

    Zwischenprüfung bzw Laufbahnprüfung für den gehobenen Dienst: Erfordernis einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.03.2011 - 2 LA 343/10
    Auch im Prüfungsrecht müssen die wesentlichen Entscheidungen daher durch den parlamentarischen Gesetzgeber getroffen werden (vgl. hierzu etwa BVerwG, Urt. v. 1.6.1995 - BVerwG 2 C 16.94 -, BVerwGE 98, 324 = NVwZ 1997, 73 = juris Langtext Rdnr. 15 m. w. N.; Hessischer VGH, Beschl. Urt. v. 27.9.1995 - 1 UE 3026/94 -, NVwZ-RR 1996, 654 = juris Langtext Rdnr.; Beschl. v. 6.5.1997 - 1 TZ 1183/97 -, DÖD 1998, 290 = juris Langtext Rdnr. 6 ff.; Niehues/Fischer, Prüfungsrecht, 5. Aufl. 2010, Rdnr. 19 ff. m. w. N.).
  • VG Meiningen, 03.05.2010 - 1 K 611/07

    Zu den Anforderungen an Regelungen für das Bestehen von Klausuren in einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.03.2011 - 2 LA 343/10
    Ungeachtet dessen berücksichtigt der Kläger bei seiner Argumentation nicht hinreichend, dass selbst für den Fall, dass der Gesetzgeber seiner Obliegenheit nicht nachkommt, die wesentlichen Entscheidungen im Bereich der Grundrechtsausübung und hier speziell im Bereich des Sanktionsprogramms bei Täuschungsversuchen in einer berufsqualifizierenden Prüfung selbst zu treffen, sodass eine verordnungsrechtliche Bestimmung im Bereich des Prüfungsrechts wegen Fehlens der erforderlichen parlamentarischen Ermächtigung in einem formellen Gesetz mit Art. 12 Abs. 1 GG unvereinbar ist, es den Gerichten obliegt, bis zum Vorliegen der erforderlichen parlamentarischen Leitentscheidung zur Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes vom vorhandenen Normenmaterial ausgehend Maßstäbe zu entwickeln, die einerseits dem mutmaßlichen Willen des Gesetzgebers Rechnung tragen, andererseits an der Grundentscheidung zugunsten der Berufsfreiheit orientiert eine verfassungskonforme Anwendung der Sanktionen bei Täuschungsversuchen im Rahmen einer Prüfung sicherstellen (vgl. hierzu ausführlich Hessischer VGH, Urt. v. 27.9.1995 - 1 UE 3026/94 -, juris Langtext Rdnr. 25 m. w. N.; VG Meiningen, Urt. v. 3.5.2010 - 1 K 611/07 Me -, ThürVBl.
  • VGH Baden-Württemberg, 21.11.2012 - 9 S 1823/12

    Ausschluss von weiteren Prüfungsleistungen und Verlust des Prüfungsanspruchs

    Eine gesetzliche Ermächtigung an den universitären Satzungsgeber, Regelungen hinsichtlich der Folgen von Verstößen gegen Prüfungsvorschriften vorzusehen, genügt auch insoweit dem Vorbehalt des Gesetzes, als die konkrete Satzungsregelung den Ausschluss von weiteren Prüfungen und damit den Verlust des Prüfungsanspruchs ermöglicht (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 31.03.2011 - 2 LA 343/10 -, juris).

    Aus dem Grundsatz der Chancengleichheit, der ein tragendes Prinzip des Prüfungsrechts darstellt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14.03.1989, a.a.O.; vgl. BVerwG, Beschluss vom 07.12.1976, a.a.O.; OVG Berlin-Bbg, Beschluss vom 07.11.2011 - OVG 10 N 21.09 -, Juris Rn. 5 u. 6), folgt unmittelbar, dass massive Verstöße, durch die sich ein Prüfling auf drastische Weise einen erheblichen, ungerechtfertigten Vorteil gegenüber den anderen Prüflingen zu verschaffen sucht, auch durch drastische Sanktionen geahndet werden können (vgl. BayVGH, Urteil vom 19.03.2004, a.a.O., BayVBl 2004, 597; im Ergebnis ebenso Sächs. OVG, Urteil vom 18.08.2010 - 2 A 142/09 -, NVwZ-RR 2011, 152, 153, und Nds. OVG, Beschluss vom 31.03.2011 - 2 LA 343/10 -, Juris).

  • VG Braunschweig, 09.10.2012 - 6 A 194/11

    Anscheinsbeweis; Beweislast; Hausarbeit; Täuschung; Täuschungsversuch

    Selbst wenn einzelne der insgesamt dargestellten Auffälligkeiten auf die grundsätzliche juristische Methodik oder den juristischen Sprachgebrauch zurückgeführt werden könnten (vgl. Nds. OVG, B. v. 31.03.2011 - 2 LA 343/10 -), liegt hier eine so große Vielzahl von Übereinstimmungen im Hinblick auf unterschiedliche Anforderungen der Fallbearbeitung vor, dass nicht von zufälligen Übereinstimmungen ausgegangen werden kann.
  • OVG Niedersachsen, 19.08.2015 - 2 LB 276/14

    Pflicht zur Bekanntgabe von Einzelnoten bei einer Vergabe von Einzelnoten nach

    Maßgeblich ist insoweit die konkrete Prüfungsordnung, hier also die APVO-Lehr, die ihrerseits § 26 NBG zur Grundlage hat (vgl. Senatsbeschl. v. 31.3.2011 - 2 LA 343/10 -, juris).
  • VG München, 30.04.2020 - M 3 E 20.1243

    Fehlender vorheriger Antrag bei Behörde, Bescheinigung, deren Erteilung,

    Nicht entschieden werden muss weiter, ob - sollte diese Frage zu bejahen sein - auch bei Fehlen einer normativen Regelung zu den Folgen eines Täuschungsversuchs für eine Übergangszeit bis zum Erlass einer entsprechenden Regelung durch den Normgeber Täuschungsversuche zumindest mit dem Nichtbestehen der jeweiligen Prüfung sanktioniert werden können (vgl. für die etwaige Ungültigkeit einer die Folgen von Unterschleif regelnden untergesetzlichen Norm NdsOVG, B.v. 31.3.2011 - 2 LA 343/10 - Rn. 12; HessVGH, U.v. 27.9.1995 - 1 UE 3026/94 - Rn. 25 ff.).
  • VG München, 25.10.2022 - M 3 K 20.650

    Rüge von Mängel der Prüfung

    Vor diesem Hintergrund kann offenbleiben, ob die Beklagte zu recht auch von einem Täuschungsversuch ausgegangen ist und ob - sollte diese Frage zu bejahen sein - auch bei Fehlen einer Regelung zu den Folgen eines Täuschungsversuchs für eine Übergangszeit bis zum Erlass einer entsprechenden Regelung durch den Normgeber Täuschungsversuche zumindest mit dem Nichtbestehen der jeweiligen Prüfung sanktioniert werden können (vgl. für die Ungültigkeit einer untergesetzlichen Norm NdsOVG, B.v. 31.3.2011 - 2 LA 343/10 - Rn. 12; HessVGH, U.v. 27.9.1995 - 1 UE 3026/94 - Rn. 25 ff.).
  • VG Schwerin, 15.01.2013 - 3 A 1458/12

    Recht der Hochschul- und Staatsprüfungen sowie der Anerkennung ausländischer

    Eine solche gesetzliche Ermächtigung genügt auch insoweit dem Vorbehalt des Gesetzes, als die konkrete Satzungsregelung den Ausschluss von weiteren Prüfungen und damit den Verlust des Prüfungsanspruches ermöglicht (so auch VGH Mannheim, Urteil vom 21.11.2012 - 9 S 1823/12 -, juris; OVG Lüneburg, Beschluss vom 31.3.2011 - 2 LA 343/10 -, juris).
  • VG Hannover, 24.07.2013 - 6 A 2781/13

    Außerkrafttreten; Prüfungsordnung; Prüfungsordnung, Aufhebung: Prüfungsanspruch;

    Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat hierzu in seinem Beschluss vom 31.03.2011 - 2 LA 343/10 - (Juris) gerade zur gerichtlichen Ausfüllung eines Normierungsdefizits bei der Ausbildung und Prüfung für die Laufbahnen der Lehrämter folgendes ausgeführt:.
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